21 June 2001 - 17 October 2003


The 

[DHSCG]

has gone underground.

All email addresses associated with savagefan.de /darren-hayes.de / savagegarden.de  have been or will be deactivated shortly.

A big thank you to everyone who has helped us support Darren Hayes and Savage Garden here in Germany!! 

We knew we could make a difference and we did! 

Thank You! :)

Thank you, Darren, for your music, your kindness and for acknowledging our efforts.

We will forever believe in you and support you in any way we can.

Be true to yourself,

Nic & Kirsten


To those of you who went out of their ways to make life a misery for us (you know who you are):

You have succeeded in that we have closed this website and will not be supporting Darren the way we used to.

However, you can not stop us from loving and supporting Darren and having a great time doing it.

What we have achieved, no one can take away from us, least of all people with dark hearts, driven by jealousy...

 

Cyber stalking and harassment are crimes !

 

Gängige Straftatbestände

 

Beleidigung

§ 185 Strafgesetzbuch (StGB)

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Üble Nachrede

§ 186 StGB

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 11 Abs. 3 StGB

Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

 

Verleumdung

§ 187 StGB

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Körperverletzung

§ 223 StGB

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

Fahrlässige Körperverletzung

§ 229 StGB

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ermöglicht ein zivilrechtliches Vorgehen gegen (Cyber)Stalking.