Stadt Karlsruhe verlässt den Weg der Rechtsstaatlichkeit Teilweise Innenstadtverbot in Karlsruhe für alle Punks Im Kampf gegen Randgruppen, um das große Ziel von Sauberkeit und Ordnungsstaatlichkeit zu verwirklichen, hat die ehemalige Polizeibehörde der Stadt Karlsruhe -Bürgerservice und Sicherheit- mit einer Allgemeinverfügung einer Gruppe junger Punks den Kampf angesagt. Mit Wirkung vom 6.07.02 ist es den Punks, und solchen die von der "Rechtsstaatlichkeit" als Punks definiert werden, untersagt, den Kronenplatz -einen zentralen Platz in der Karlsruher Innenstadt- zu betreten, sich ihm zu nähern, bzw. sich dort aufzuhalten. Die "Maßnahme" wurde damit begründet, daß Punks bürgerliche Konventionen und Umgangsformen sowie Moral- und Ethikbegriffe ablehnen, und daß sie die natürliche Pietät und das Schamempfinden verletzten. Der "lesenswerte" Originaltext der "Punkerverfügung", der teilweise an Schriften aus dem Jahre 1933 erinnert, ist unter folgendem Link zu finden: www.uni-karlsruhe.de/~ubbv/punkverbot.pdf Am 08.07.02 kam die Polizei mit größerem Aufgebot auf den Kronenplatz, und verhaftetete drei sogennante "Punker" ausschließlich aufgrund ihrer Kleidung und Frisuren. Diese willkürliche Verhaftungen wurden mit der neuen "Punkerverfügung" begründet. Tags darauf wurde mehreren, angeblich der Punkszene angehörigen Personen, ohne jeglichen Anlaß, Platzverbot für Teile der Innenstadt ausgesprochen