Stadt Karlsruhe verlässt den Weg der Rechtsstaatlichkeit
Teilweise Innenstadtverbot in Karlsruhe für alle Punks

Im Kampf gegen Randgruppen, um das große Ziel von Sauberkeit und
Ordnungsstaatlichkeit zu verwirklichen, hat die ehemalige 
Polizeibehörde der Stadt Karlsruhe -Bürgerservice und Sicherheit- mit einer 
Allgemeinverfügung einer Gruppe junger Punks den Kampf angesagt.
Mit Wirkung vom 6.07.02 ist es den Punks, und solchen die von 
der "Rechtsstaatlichkeit" als Punks definiert werden, untersagt, den
Kronenplatz -einen zentralen Platz in der Karlsruher Innenstadt- zu
betreten, sich ihm zu nähern, bzw. sich dort aufzuhalten.
Die "Maßnahme" wurde damit begründet, daß Punks bürgerliche 
Konventionen und Umgangsformen sowie Moral- und Ethikbegriffe ablehnen, und daß sie die
natürliche Pietät und das Schamempfinden verletzten.
Der "lesenswerte" Originaltext der "Punkerverfügung", der teilweise an
Schriften aus dem Jahre 1933 erinnert, ist unter folgendem Link zu 
finden: www.uni-karlsruhe.de/~ubbv/punkverbot.pdf
Am 08.07.02 kam die Polizei mit größerem Aufgebot auf den 
Kronenplatz, und verhaftetete drei sogennante "Punker" 
ausschließlich aufgrund ihrer Kleidung und Frisuren. Diese 
willkürliche Verhaftungen wurden mit der neuen "Punkerverfügung"
begründet. Tags darauf wurde mehreren, angeblich der Punkszene 
angehörigen Personen, ohne jeglichen Anlaß, Platzverbot 
für Teile der Innenstadt 
ausgesprochen