Lesen Sie die sehr lehrreichen Einträge aus der Brockhaus Enzyklopaedie von ca.1968 zum Thema

Geld
Money

Es ist befreiend, wenn man sich mit der Theorie des Geldes auskennt.
Dann ist es wie ein ...

Wahrtraum, volkstüml. Ausdruck für Träume die Kunde von Verborgenem geben (z. B. Krankheit oder Tod von fernen Angehörigen), auch als Vorwegnahme von zukünftigen, meist angsterregenden Ereignissen. Die von der Parapsychologie untersuchten außerordentlichen Erlebnisse (>spontane Phänomene<) betreffen fast zur Hälfte W. Eine durch außersinnliche Wahrnehmung erworbene Information kann auf Telepathie zurückführbar sein und betrifft dann gleichzeitige oder kurz zurückliegende Ereignisse, oder sie kann sich auf rational nicht erschließbare zukünftige Vorgänge beziehen (Praekognition, Prophetie).


Währung [mhd. werunge >Gewährleistung<, d. h. für Gewicht und Feinheit der Münzen], im weiteren Sinn die gesetzl. Ordnung des Geldwesens eines Landes (Geldordnung, Geldverfassung), bes. die Festlegung des Münzsystems, die Bestimmung der mit Annahmezwang ausgestatteten >gesetzlichen Zahlungs-mittel< und die Festlegung ihres Austauschverhältnisses gegenüber den ausländ. Währungen (Währungsparität); im engeren Sinn die Geldeinheit, das gesetzl. Zahlungsmittel, wobei man im internat. Verkehr die einzelnen nationalen W. (Valuten) nach dem Namen der Geldeinheit, z. B. Mark-, Pfund-, Frankenwährung, und nach ihrem Geltungsbereich, z. B. englisches Pfund, ägyptisches Pfund, türkisches Pfund, unterscheidet.

ARTEN

Nach dem Geldstoff unterscheidet.man die Metall-von der Papierwährung; Metall-W. können sich auf ein W.-Metall (Gold oder Silber) beschränken (Monometallismus) oder zwei Metalle gleichberechtigt nebeneinander anerkennen (Bimetallismus). Formen des Bimetallismus sind die Doppelwährung und die Parallelwährung.
Nach dem Verhältnis zum Gold (Goldwährung) unterscheidet man die Goldumlaufs-W., deren Geldzeichen jederzeit in (Barren-)Gold umgetauscht werden können, von der Goldkern-W., einer goldorientierten W. ohne Goldumlauf mit oder ohne beschränkter Goldeinlösungspflicht, und der freien W. (Autonome W., freie Währungen), die auf die Bindung an das Gold verzichtet und daher weder Einlösbarkeit noch ein festes Wertverhältnis zum Gold besitzt.

Nach der Funktionsweise unterscheidet man die automatische W., deren Stabilität durch die Bindung an ein wertbeständiges Gut garantiert und geregelt wird (Goldautonomismus) -- der Notenbank kommt dabei lediglich eine registrierende Funktion zu --, und die manipulierte Währung, bei der die Zentralbank Geldmenge und Zahlungsverkehr nach bestimmten Maßstäben (Indexwährung) oder nach wirtschafts- und konjunkturpolit. Erfordernissen reguliert. -- Die bestehende Regelung des W.-Wesens eines Landes und das sich in diesem Rahmen vollziehende W.-Gesche-hen bezeichnet man als nationale Währungsordnung, die internat. W.-Regelungen und das Zusammenspiel der verschiedenen nationalen W. als internationale Währungsordnung.

WÄHRUNGSPOLITIK

Als W.-Politik bezeichnet man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die gerichtet sind auf die optimale Gestaltung der W. und des W.-Geschehens eines Landes
(Währungsgebietes) sowie das Miteinander der W. verschiedener Länder.
Es sind zwei Bereiche zu unterscheiden: 1) Bei der institutionierenden W.-Politik handelt es sich um die Gestaltung auf lange Sicht; sie schafft den Rahmen oder die >Datenkonstellation< für das W.-Geschehen. 2) In diesem Rahmen muß die funktionelle W.-Politik ihre laufenden Aufgaben erfüllen. Hierbei geht es insbes. sowohl um die innere, nationale Stabilität (Aufrechterhaltung der inländ. Kaufkraft) als auch um die äußere, internat. Stabilität (Aufrechterhaltung der Parität). In einem System fester Wechselkurse, d. h. bei Stabilität der internat. Wertrelationen der nationalen Geldeinheiten untereinander, müssen die nationalen Geldwerte stabil bleiben oder sich international parallel verändern. Ist das nicht der Fall, sind Spannungen und Verzerrungen unvermeidlich, die erfahrungsgemäß Paritätsveränderungen zur Folge haben (Aufoder Abwertung). Häufig wird für ein System flexibler Wechselkurse plädiert, das der nationalen Konjunkturpolitik weitgehend die Stabilerhaltung des inneren Geldwertes unbeeinflußt von Entwicklungen in anderen Ländern erlaubt. Nachteilig ist dabei aber die Unsicherheit im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und damit im Außenwirtschaftsverkehr. Die Gegner flexibler Wechselkurse weisen außerdem darauf hin, daß ein derartiges System die internat. Inflation verstärkt.
Nach Trägern, Orientierung und Wirkungsbereich kann bei unterschiedlicher Abgrenzung nationale und internationale W.-Politik unterschieden werden. Träger der nationalen W.-Politik ist vor allem die Notenbank. Die währungspolit. Stabilität ist jedoch von dem Zusammenspiel aller die nationale Wirtschaft beeinflussenden Instanzen abhängig. Darum kommt in diesem Zusammenhang auch der Finanz-, Zoll- und Wirtschaftspolitik besondere Bedeutung zu. Die finanzielle Stabilität kann durch übermäßige Kreditaufnahme der öffentl. Hand oder wirtschaftslähmende Steuerbelastung (Finanzpolitik) ebenso gefährdet werden wie durch protektionist. Maßnahmen, die den internat. Warenaustausch behindern und damit den Ausgleich der Zahlungsbilanz erschweren (Zollpolitik) oder durch eine wettbewerbsfeindliche Wirtschaftspolitik (z. B. durch Subventionen oder Schutzzölle) die Preis- und Rentabilitätsverzerrungen und damit zumindest teilweise eine Konkurrenzunfähigkeit der heimischen Industrien auf dem Weltmarkt entstehen läßt.

Träger der internationalen W.-Politik sind der Internationale Währungsfonds in Washington, die Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit ihrem Europäischen Währungsabkommen in Paris, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft u. a.

Die währungspolit. Willensbildung in diesen Institutionen erfolgt durch die Vertreter der nationalen Zentralbanken und Regierungen bei Einflußmöglichkeit seitens der internat. Beamtenschaft. Ziel ist eine Stärkung der Einflußnahme dieser Institutionen sowohl auf die Rahmenbedingungen der nationalen und internat. W.-Politik als auch die laufende W.-Politik der nationalen Träger (Regierungen und Zentralbanken).

Hinsichtlich der Orientierung kann eine W.-Politik rein national sein bei vollkommener Kontrolle der grenzüberschreitenden Geldbewegungen. Bei frei konvertierbaren W. muß sich die W. in der Regel national wie international orientieren. Der Wirkungsbereich der nationalen W.-Politik ist keineswegs auf das Inland beschränkt; über zahlreiche Mechanismen und Interdependenzen wirkt sie auch international. Nationale ist also immer auch internationale W.-Politik.

WÄHRUNGSRESERVE

Zu der W.-Reserve eines Staates gehören der Goldbestand, Guthaben bei ausländ. Banken und Geld anlagen im Ausland, die Reserveposition im Inter nationalen Währungsfonds einschließlich Sonderziehungsrechte sowie Kredite u. a. Forderungen an das Ausland. Die W.-Reserven dienen zum Spitzenausgleich im internationalen Zahlungsverkehr sowie zur Stützung des eigenen Wechselkurses auf den Devisenmärkten. Über die Veränderungen der W.-Reserven in einer Zeitperiode informieren die Zahlungsbilanzen der Länder. Der Bestand an W.-Reserven ist aus den Notenbankausweisen zu ersehen.

Ziel der W.-Politik ist es, die W.-Reserve auf einem Stand zu halten, der ausreicht, die normalen kurzfristigen Ungleichgewichte der Handels- und Dienstlei-stungs- sowie der Schenkungsbilanz und der Bilanz der langfristigen Kapitalleistungen mühelos aufzufangen.

ENTWICKLUNG

Die Geschichte der W.-Systeme (Geld, Münze) zeigt die Ablösung der älteren Silber-W. und der bimetallist. W. durch dieGold-W. (Einführung der Gold-umlaufs-W. in Großbritannien 1816, im Dt Reich 1873, in den Niederlanden 1875, in den Verein. Staaten 1900). Im Dt. Reich waren bis 1907 neben den goldenen Zehn- und Zwanzigmarkstücken noch die Silbertaler als Zahlungsmittel anerkannt (>hinkende< Gold-W.). Seit 1909 zirkulierten neben den Goldmünzen einlösbare Reichsbanknoten; die Goldeinlösungspflicht für sie wurde beim Ausbruch des ersten Weltkrieges aufgehoben. Nach 1918 ging die dt. W. in der Inflation zugrunde. Nach der Stabilisierung durch die Rentenmark wurde 1924 die Reichsmark-W. eingeführt, eine Goldkern-W. in Form der Golddevisen-W. Die Einlösung der Reichsmark-Noten und -Guthaben in Goldbarren oder Devisen wurde nach der Kreditkrise im Sommer 1931 wieder beseitigt und durch eine Devisenbewirtschaftung ersetzt. Dieser wurde der gesamte Zahlungsverkehr mit dem Ausland unterworfen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Reichsmark 1948 in der Währungsreform durch die Deutsche Mark abgelöst; diese ist eine reine Papierwährung (freie und manipulierte W.), ohne Deckungsvorschriften für das ausgegebene Zentralbankgeld. Seit der Verabschiedung des Bundesbankgesetzes 1957 gibt es keine Notenumlaufsbegrenzung mehr. Die Geldmenge kann von der Deutschen Bundesbank durch die Diskont- Mindestreserven- und Offenmarktpolitik in gewissen Grenzen gesteuert werden. Nach der Rückkehr zur vollen Konvertierbarkeit im Dezember 1958 wurde die D-Mark Bestand der internat. Golddevisen-W.; seit dem 15.8. 1971 besteht eine reine Devisen-W da die Goldeinlösepflicht für den Dollar aufgehoben wurde (vgl. die Abschnitte Währung im Artikel Deutschland Deutschland bis 1945/49 und Bundesrep. Dtl.).

Die herrschende internat. Währungsordnung basiert auf Vereinbarungen, die im Juli 1944 in Bretton Woods zwischen 44 Staaten beschlossen wurden (Internationaler Währungsfonds). Sie ist durch die herausragende Stellung von Gold, Dollar und zunächst auch Pfund Sterling als Reservemedien (>Gold-devisenstandard<) charakterisiert. Ein System grundsätzlich fixer Devisenkurse mit nur geringen Kursschwankungsmöglichkeiten (Bandbreite) und das Prinzip der freien Austauschbarkeit der W. sollten darüber hinaus die Regeln des Goldstandards der Jahre vor 1914 möglichst vollwertig ersetzen.
Das System wurde jedoch immer wieder durch Währungskrisen erschüttert, die in der zunehmenden Knappheit des Goldes, dem Abbau der dominierenden Position der Verein. Staaten und Großbritanniens in der Weltwirtschaft durch das wirtschaftl. Erstarken insbes. der kontinentaleurop. Länder und den nur mangelhaft funktionierenden Anpassungsmechanismen im Falle von Zahlungsbilanz-Ungleichgewichten ihre Ursachen hatten.

Zu ersten größeren Erschütterungen der intenat. Währungsordnung kam es Anfang der 60er Jahre, als sich der Goldpreis von 35 US-$ je Feinunze als Basispreis des Londoner Goldmarktes nicht mehr halten ließ. Durch Gründung des Goldpools versuchten seit Oktober 1961 die großen Notenbanken, den freien Goldpreis auf der Höhe des amtl. Preises zu halten. Die Diskrepanz zwischen Angebots- und Nachfrageentwicklung ließ sich damit jedoch nicht beseitigen. Als Folge einer erneuten spekulativ angeheizten Goldhausse wurde der Goldpool im März 1968 aufgelöst und der Goldpreis in einen amtl. Preis für die Verrechnung zwischen den Notenbanken und einen >freien< Preis für Warengold gespalten. Nachdem sich gezeigt hatte, daß der offizielle Preis des Goldes jede prakt. Bedeutung eingebüßt hatte, wurde Mitte Nov.1973 diese Vereinbarung wieder aufgehoben.

Die von den Verein. Staaten vorgenommenen Erhöhungen des offiziellen Goldpreises (1971, 1973) waren gleichbedeutend mit einer Abwertung des US-$ gegenüber den wichtigsten anderen Währungen. In ihr manifestierte sich die mit der Passivierung der amerikan. Zahlungsbilanz 1958 einsetzende, abnehmende internat. Bedeutung der US-Wirtschaft bei gleichzeitiger Stärkung der kontinentaleuropäischen und Japan. Volkswirtschaften. Die Verbindlichkeiten der Verein. Staaten waren schließlich so groß geworden, daß Präs. Nixon am 15. 8. 1971 die Gold-Konvertierbarkeit des Dollars aufhob.

Differierende wirtschaftspolit. Vorstellungen und unterschiedlich große Produktivitätsfortschritte in den einzelnen Ländern riefen seit Kriegsende immer wieder Zahlungsbilanzgleichgewichte hervor, deren Korrektur im allgemeinen soweit wie möglich hinausgezögert wurde. Aus diesem Verhalten resultierende Auf- oder Abwertungserwartungen führten regelmäßig zu spekulativen Kapitalbewegungen. Derartige Spekulationskrisen traten seit etwa Mitte der 60er Jahre in immer kürzeren Abständen auf. Ende 1967 wurden die Währungen Großbritanniens, Israels, Neuseelands, Spaniens und Dänemarks abgewertet. 1969 wertete die Bundesrep. Dtl. die Deutsche Mark auf, der französ. Franc wurde abgewertet. Ein erstmals seit 1894 auftretendes Defizit in der amerikan. Handelsbilanz verstärkte 1971 die spekulativen Bewegungen insbes. aus dem Dollar in andere Währungen. Die Wechselkurse in Belgien, den Niederlanden, Japan und der Bundesrep. Dtl. wurden freigegeben (>Floating<), die Schweiz und Österreich werteten auf, der internat. Währungsfonds stellte seinen Mitgliedern individuelle Wechselkursgestaltung anheim. Auch ein am 17./18. 12. 1971 vereinbartes neues Paritätsgefüge hatte trotz erweiterter Bandbreiten und Dollarabwertung keinen Bestand. Schon im Frühjahr 1972 lebte die Spekulation gegen den Dollar wieder auf. Im Sommer 1972 führte eine Krise des brit. Pfunds zur Freigabe seines Wechselkurses. Anfang 1973 spitzte sich die Devisenkrise erneut zu; sie endete mit einer Freigabe des Dollarkurses durch alle größeren Industrieländer.

=> Bank für Internationalen Zahlungsausgleich • Deutsche Mark • Devisen • Dollar • Europäisches Währungsabkommen • Franken • Geld • Gold • Goldwährung • Internationaler Währungsfonds • Internationaler Zahlungsverkehr • Konvertierbarkeit • Leitwährung • Notenbank • Pfund • Reservewährung • Rubel • Sonderziehungsrechte • Wechselkurs.
O. VEIT: Geldreform u. Geldverfassung (1948); ders.: Grundriß der Währungspolitik (31969); R. TRIFFIN: Die Währungsordnung des XX. Jahrh., in: Inflation und Weltwährungsordnung, Einf. v. A. HUNOLD (1963); O. EMMINGER: Währungspolitik im Wandel der Zeit (1966); W. HANKEL: Währungspolitik (21972); H. LIPFERT: Einf. in die Währungspolitik (61973); Internat.Währungsordnung europ. Währungspläne und Kapitalmarkt. Beitr. v. H. WILLGERODT (1973).



Währungsabkommen, —»Europäisches Währungsabkommen.


Währungsausgleich, im Rahmen des ->Lastenausgleichs geleistete Entschädigung für Reichsmarksparguthaben der Vertriebenen. Der W. erfolgte in Höhe der Währungsumstellung der Spareinlagen in den westl. Besatzungszonen zuzüglich der Altsparerentschädigung (Altsparer) und wurde durch die Geldinstitute durchgeführt, die auf Grund der von den Antragstellern vorzulegenden Beweismittel Ausgleichsgutschriften erteilten, für die sie Deckungsforderungen gegen den Ausgleichsfonds erhielten.


Währungsausgleichsfonds, eine staatl. Einrichtung, die unabhängig von der Notenbank den Außenwert der Währung durch Interventionen an den Devisenmärkten beeinflussen und auf diesem Wege störende kurzfristige Wechselkursschwankungen ausschalten soll. Mit diesem Instrument der nationalen Wirtschaftspolitik soll einmal der Autonomiebereich der nationalen Geldpolitik erweitert, zum anderen sollen damit Zufallsentwicklungen -- etwa durch Kapitalfluchtbewegungen und/oder spekulative Ausschreitungen -- des Wechselkurses ausgeschaltet werden. Besonders nach der Pfundabwertung 1931 und dem Zusammenbruch des Goldwährungsmechanismus sollten die W. durch An- und Verkauf von Devisen und Gold die Wechselkurse stabilisieren oder so korrigieren, daß sich nur solche Kursänderungen durchsetzten, die die Zahlungsbilanz zum Ausgleich brachten. Die W. dienten vor allem der Geheimhaltung dieser Regierungstransaktionen auf den Devisenmärkten. Unklar ist, ob das Ziel der W. lediglich in der Verhinderung einer unerwünschten Aufwertung bestand oder darin, den Wert der eigenen Währung zugunsten des Exports künstlich niedrig zu halten. So entstand in Großbritannien 1932 der >Exchange Equalisation Account<, der zugunsten des Exports ein Steigen des Pfundkurses verhindern sollte. 1934 hatte der >Exchange Stabilization Fund< die Aufgabe, in den Verein. Staaten eine Dollaraufwertung zu verhindern. Im >Tri-partite<, einem Abkommen zwischen Frankreich, Großbritannien und den Verein. Staaten, dem sich später auch Belgien, die Niederlande und die Schweiz anschlössen, ging es darum, eine Abwertungskonkurrenz zu verhindern durch die Verpflichtung, den für 24 Stunden festgelegten Goldverkaufspreis einzuhalten. Hier setzte sich zum ersten Mal die Erkenntnis durch, daß die Wechselkurse nicht allein ein Problem der nationalen Wirtschaftspolitik sind. Im April 1973 vereinbarten die Mitgliedstaaten der EG. die Errichtung eines Europ. Fonds für währungspolit. Zusammenarbeit, der die monetäre Integration erleichtern und der die Vorstufe für eine später zu errichtende Zentralorganisation sein soll. Von den obigen Konstruktionen zu unterscheiden ist der ->Internationale Währungsfonds, auch wenn dieser u. a. zur Stabilisierung der nationalen Währungen beitragen kann.


Währungsblock, eine Gruppierung von mehreren unabhängigen polit. Einheiten (Ländern), die sich bei der Errichtung und Aufrechterhaltung gleichartiger Währungssysteme unterstützen und dadurch mehr oder weniger deutlich im internat. Zahlungsverkehr hervortreten. Die Zusammenarbeit kann geregelt oder ungeregelt sein, sie kann neutral sein oder Diskriminierung nach außen bedeuten. In der ->Weltwirtschaftskrise hielten Belgien, Frankreich, die Niederlande, die Schweiz u. a. die Goldparität aufrecht und bildeten so den ->Goldblock, während nach der britischen Abwertung (1931) Großbritannien, die Commonwealth-Länder (ohne Kanada), die skandinavischen Länder, Portugal u. a. ihre Währungen vom Gold lösten und den ->Sterlingblock bildeten (->Dollar, -> Rubel).


Währungskrisen, ->Währung, Entwicklung. Währungsordnung, ->Währung.


Währungsparität, der meist gesetzlich festgelegte Gegenwert einer Währungseinheit in Gold oder in der Währung eines anderen Landes. Die Mitgliedsländer des ->Internationalen Währungsfonds legen mit diesem Goldparitäten und/oder US-Dollar-Paritäten fest. Anläßlich der Neuordnung der Wechselkurse am 21. 12. 1971 hat der Internationale Währungsfonds vorübergehend auch die Notifizierung von >Leitkursen< an Stelle von Paritäten zugelassen. Diese Leitkurse können auch in ->Sonderziehungsrechten (SZR) ausgedrückt werden. Die Bundesrep. Dtl. ging mit der Freigabe des Dollarkurses am 19. 3. 1973 dazu über, den Leitkurs der DM in SZR zu definieren. Seit dem 29. 6..1973 stellt er sich auf l DM = 0,310580 SZR. -Die Änderung der W. bezeichnet man als ->Aufwertung oder ->Abwertung.


Währungsreform, die Neuordnung des Geldwesens eines Landes nach einer vollständigen Zerrüttung, die Wiederherstellung einer funktionsfähigen Geldwirtschaft mit Stabilität des Geldwertes (und voller Konvertibilität der Währung). Die notwendigen Maßnahmen richten sich nach Ursache der Währungszerrüttung, also danach, ob eine >zurückgestaute< oder offene ->Inflation vorliegt. Zu jeder W. gehört die Einführung neuen Geldes, aber auch eine damit verbundene Reform der Wirtschaftspolitik.
Die dt. W. von 1923 wurde durch die Finanzierung der Kriegführung und der Kriegsfolgen des ersten Weltkrieges nötig, durch die sich eine offene Inflation entwickelt hatte. Der Wert der Mark sank 1923 auf ein Billionstel ihres Nennwertes. Zur Reformierung des Währungswesens wurde die ->Rentenmark geschaffen.

DIE DEUTSCHE WÄHRUNGSREFORM VON 1948

Die W. in den drei westl. Zonen beendete 1948 eine >zurückgestaute< Inflation, die durch die >geräusch-lose< Rüstungs- und Kriegsfinanzierung, Preis- und Lohnstopp und eine totale Devisenbewirtschaftung etwa seit 1936 hervorgerufen worden war. Auch nach 1945 war die Wirtschaft durch die Inflation weitgehend gelähmt, da die Militärregierungen Preis- und Lohnstopp sowie Devisenbewirtschaftung beibehielten, ein unzureichendes Warenangebot bestand und umfangreiche Demontagen stattfanden. Ziel der W. war es, den entstandenen Geldüberhang zu beseitigen und die Reichsschuld auf ein für die Volkswirtschaft tragbares Maß zu reduzieren. Bis zur endgültigen Reform wurden zahlreiche Memoranden und Währungspläne vorgelegt, z. B. das >Detmolder Memorandunru, der >G-Plan< der
Gewerkschaften in Bayern, der >Homburger Plan< und der >Colm-Goldsmith-Plan<.

Von verschiedenen Möglichkeiten zur Beseitigung des Geldüberhangs (Aufhebung des Preisstopps, Abschöpfung auf dem Steuerwege, allgemeine Vermögensabgabe, Blockierung oder Zusammenstreichung des überschüssigen Geldes) wählte man das Zusammenstreichen des Geldvolumens. Die Reform kam einer Entscheidung unter völliger Unsicherheit gleich, da keine fundierten Kriterien für den Umfang des neu zu schaffenden Geldvolumens vorlagen. Nachteilig war auch daß sie nur in den drei Westzonen durchgeführt werden konnte.

Die W. wurde durch Erlaß gleichlautender Gesetze der amerikanischen, britischen und französ Militär regierungen durchgeführt: Wenige Tage vor dem Stichtag der W., dem 21.6.1948, wurde das Währungsgesetz erlassen, das grundlegende Bestimmungen über die Einführung der neuen Währung, über Anmeldung und Ablieferung von Altgeld sowie über die Erstausstattung mit neuem Geld enthielt. Das Emissionsgesetz verlieh der Bank deutscher Länder (seit 1957 Deutsche Bundesbank) das Notenausgaberecht und enthielt Bestimmungen über die Haltung von Mindestreserven. Im Umstellungsgesetz wurde die Überleitung von Verbindlichkeiten in alter Währung in neue Währung sowie die Ausstattung der Geldinstitute, Versicherungen und Bausparkassen mit Ausgleichsforderungen geregelt. Durch das Festkontogesetz wurde die endgültige Höhe der aus alter in neue Währung überführten Bankguthaben geregelt.

Mit Wirkung vom 21.6.1948 wurde die Reichsmark-Währung durch die Deutsche-Mark-Währung abgelöst. Träger der neuen Währung war die >Bank deutscher Länder<. Umgestellt wurde grundsätzlich im Verhältnis l:l zwischen RM und DM. Die eigentliche W. ist jedoch durch viele davon abweichende Sonderbestimmungen zu charakterisieren Am Währungsstichtag erhielten Private im Umtausch gegen Altgeld sowie unter Anrechnung späterer Umwandlungsansprüche ein >Kopfgeld< von 40 DM, zu dem wenig später noch 20 DM hinzukamen. Unternehmen konnten 60 DM je Beschäftigten an Ubergangshilfe umtauschen. Die Gebietskörperschaften erhielten ein Sechstel ihrer Einnahmen zwischen dem 1. 10. 1947 und dem 31. 3. 1948, die Bahn und Post jeweils ein Zwölftel. Die Guthaben der öffentl. Hand und der Geldinstitute erloschen; die letzteren erhielten dafür ->Ausgleichsforderungen zugewiesen. Den Inhabern privater Altgeldguthaben wurde für je 10 RM l DM gutgeschrieben, zur Hälfte frei verfügbar (Freikonto) und zur Hälfte gesperrt (Festkonto). Das Festkonto wurde in der >Nachreform< nochmals um 70% gekürzt, so daß sich ein Umstellungsverhältnis von 100:6,5 ergab.

Alle am 21. 6. 1948 bestehenden RM-Verbindlich-keiten wurden grundsätzlich im Verhältnis 10:1 umgestellt. In voller Höhe jedoch, d. h. 1:1, wurden umgestellt: 1) Verbindlichkeiten wie Löhne, Gehälter, Miet-und Pachtzinsen sowie der Versorgung dienende Altenteile, Renten und Pensionen, die nach dem 20.6.1948 fällig wurden; 2) Verbindlichkeiten aus Kauf- und Werkverträgen, soweit die Sachlieferung erst nach dem 21.6.1948 erfolgte; 3) Auseinandersetzungsanspruche aus gesellschafts-, familien- und erbrechtlichen Verhältnissen. Für Härtefälle war ein Vertragshilfeverfahren vorgesehen. Forderungen gegen das Dt. Reich, die NSDAP, die Reichsbahn und die Reichspost wurden nicht umgestellt; dieses überließ man dem Kriegsfolgenschlußgesetz. Über die Umstellung von Aktien ->D-Mark-Eröffnungsbilanz.

Ergänzungen und Korrekturen folgten durch das Rentenaufbesserungsgesetz vom 11.6.1951, das Auslandsschuldenabkommen vom 27.2.1953 und das Altsparergesetz vom 14.7.1953 (->Altsparer). -- Im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Übergang zur freien Marktwirtschaft erwies sich die W. als bes. erfolgreich. Für zahlreiche Güter wurden Bewirtschaftung und Preisbindung bereits am 24. 6. 1948 aufgehoben. Die Erstausstattung mit Geld wurde auf Grund des Nachholbedarfs schnell auf dem Markt wirksam. Dieser Nachfragestoß traf aber auch auf ein überraschend großes Angebot.

In der sowjetisch besetzten Zone hatte bereits 1945 eine Reform des Bank- und damit des Geldwesens stattgefunden, indem in fünf Ländern Landeskreditbanken geschaffen wurden. Nachdem 1947 fünf Emis-sions- und Girobanken errichtet waren, trat im Mai an die Spitze die >Deutsche Emissions- und Girobank<. Nach der W. vom 23.6.1948 erhielt sie den Namen deutsche Notenbank. Sie besitzt Emissionsrecht. Da im planwirtschaftl. System ohnehin eine vollständige Kontrolle aller Geld- und Kreditströme besteht, war die W. nur eine Formsache als Antwort auf die W. in den Westzonen.

Im Verhältnis l:l wurden Noten bis zu 70 RM je Kopf umgetauscht, die übrigen Noten im Verhältnis 10:1, ebenso Spareinlagen zwischen 1000 und 5 000 RM; unter l 000 RM im Verhältnis 5: l und unter 100 RM 1:1.
O. VEIT: Geldreform u. Geldverfassung (1948); ders.: Grundriß der Währungspolitik (31969); H. SAUERMANN in: Hwb. der Sozialwiss., 11 (1961); O. PFLEIDERER in: Enzyklopäd. Lexikon für das Geld-, Bank- u. Börsenwesen (31967/68).



Währungsreserven, ->Währung.


Wahrheit und Lüge, veraltet für ein weitverbreitetes Märchen, das aus mehreren Motiven besteht. Zwei Brüder streiten, ob Wahrheit oder Lüge mehr gilt, und rufen mehrere Begegnende als Schiedsrichter an; der Verlierende wird geblendet. In einer anderen Fassung erhält ein hungriger Wanderer von seinem boshaften Gefährten nur zu essen, wenn er sich die Augen ausstechen läßt. Der Geblendete hört unbemerkt eine Unterhaltung von Geistern oder Tieren, die erzählen, wie er sein Augenlicht wiedergewinnen, eine kranke Prinzessin heilen, einen versiegten Brunnen öffnen oder einen verdorrten Baum zum Blühen bringen kann. Der Gefährte fragt nach den Ursachen des Erfolgs, will ebenfalls die Geister oder Tiere belauschen und wird von diesen zerrissen. Einzelne Motive (Wette und Blendung oder die Belauschungsepisode) kommen bereits vom 8.-10. Jahrh. in chines., tibet. und hebr. Aufzeichnungen vor und gelangten vom 12. Jahrh. an nach Europa, wo sie zur vollständigen Geschichte kombiniert wurden.

R. T. CHRISTIANSEN: The tale of the two travellers (Helsinki 1916, FFC 24); A. WESSELSKI: Märchen des MA. (1925); F. VON DER LEYEN: Die Welt der Märchen, 2 Bde. (1953/54).



Wahrsagen, die vorgebl. Aufdeckung gegenwärtiger oder zukünftiger Zusammenhänge, Ereignisse, Lebensumstände mittels hellseherischer oder magischer Praktiken und die ihr folgenden Ratschläge. Frühe Religiosität suchte den göttl. Willen aus dem Vogelflug oder der Eingeweideschau zu ermitteln und ihn in ->Orakeln zu verkünden. Hierher gehören auch Quellen- oder Spiegelschau, Sterndeutung (->Astrologie), Deutung der im Tempelschlaf überkommenen Träume, von Reden in Trance. Diese Übungen des W. glitten bald in den —>Aberglauben ab. Schon zur Zeit des Hellenismus wurde das W. außerhalb des religiösen Bereichs gewerbsmäßig ausgeübt; Cicero (>De divina-tione<) kritisierte diese Praktiken. Im Spät-MA. ist der Begriff nur als wärsage (des Sehers, des Propheten) gebräuchlich und entspricht damit der Weissagung. Heute meint W. umgangssprachlich die primitivste Form mantischer Praktiken wie Handlesen (>Chiromantie) und Kartenschlagen (-> Kartenlegen). W. wird jedoch in der deutschsprachigen Aberglaubensforschung als Oberbegriff für alle Formen der überlieferten Künste magischer Voraussage verwendet.
In den Strafgesetzbüchern einiger Länder ist das W. als ergänzender Tatbestand des Betrugs aufgenommen. Die Strafgesetzbücher der deutschsprachigen Länder kennen heute keinen besonderen Straftatbestand der Wahrsagerei mehr. Die Ausübung des Berufs-W. unterliegt gewerberechtlichen Vorschriften.
=> Aberglaube • Astrologie - Divination • Eingeweide • Haruspex • Hellsehen • Los • Magie • Mantik • Orakel • Sibylle • Vorzeichen • Weissagung.
A. BOUCHE-LECLERCQ: Histoire de la divination dans Panti-quite, 4 Bde. (Paris 1879-82, Nachdr. Brüssel 1963); W. R. HALLIDAY: Greek divination (London 1913); F. PFISTER in: Oberdt. Ztschr. für Volkskunde, 7 (1933); E. STEMPLINGER: Antiker Volksglaube (1948).


Wahrheit 1) allgemein die Vollendung des Wissens die m jeder Erkenntnis angestrebt wird Eine Aus' sage, erne Behauptung, ein Bericht sind wahr wenn sie einem Sachverhalt der ->Wirklichkeit entsprechen; sie sind falsch, wenn sie willentlich oder unabsichtlich den wirkl. Sachverhalt verfehlen. Allgemeine Sätze sind wahr, wenn sie entweder a priori als notwendig einsichtig oder a posteriori durch Induktion gerechtfertigt sind und deshalb sich in einen systemat. Denkzusammenhang ohne Widerspruch einfügen. Die religiöse W. gründet sich auf Offenbarung, Erkenntnis oder myst. Erfahrung. Wie die sittl. und die ästhet. W. schließt sie die je entsprechenden Wertungen ein.

In der Philosophiegeschichte lassen sich mehrere typ. Auffassungen unterscheiden: 1) W. als Adäquation kommt dem in der Aussage formulierten Urteil dann zu, wenn es sich dem Seienden nach dem gerade angezielten Sachverhalt angleicht und deshalb diesem entspricht oder diesen trifft; so bei ARISTOTELES in der Scholastik und der heutigen Sprachphilosophie. 2) Die W. als Unverborgenheit (griech. aletheia) wurde von M. HEIDEGGER entwickelt, indem er die Adäquation als Richtigkeit oder Sich-Richten nach dem Seienden auf deren Grund, nämlich auf die Offenbar-keit oder W. des Seins zurückführt. 3) W. im ontischontolog. Sinne findet sich im Seienden, insofern es erkennbar (ontisch) und dann auch aktuell erkannt ist, indem das Seiende (On) in die Helle des Geistes (Logos) aufgenommen wird (ontologisch). So heißt das Seiende wahr, insofern es in seiner Struktur mit der vor-ent-werfenden Idee des göttlichen oder auch des menschlichen (künstlerischen, technischen) Geistes übereinstimmt. 4) Die W. als Praxis mißt die W. einer Erkenntnis nicht am theoretischen Beweis, sondern an deren Bewährung in Wissenschaft und Leben, bes. an deren Wert oder Wirksamkeit für das Tun. Diese Lehre vertritt der Pragmatismus (W. JAMES, J. DEWEY) und bes. heute der polit. Marxismus, der die W. nach ihrer Effizienz für die Erneuerung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beurteilt Im theoret. Marxismus ist W. das Abbild der Realität. 5) W als Kohärenz sieht die W. eines Urteils dann, daß es notwendiges Glied eines systematisch zusammenhängenden Ganzen von Erkenntnissen ist. Von KANT grundgelegt, wurde diese Auffassung bes. durch HEGEL und F. H. BRADLEY vertreten. 6) Eine objektive und eine subjektive W. unterscheidet S. KIERKEGAARD, wobei die objektive den kühl konstatierten W.-Gehalt, die subjektive W. die Beteiligung des Subjekts und dessen leidenschaftliche Aneignung der W. bezeichnen. 7) W. in Geschichtlichkeit ist nicht Relativierung der W., sondern unterstreicht einzig deren menschliche Ausprägung.

A. TARSKI: Der W.-Begriff in den formalisierten Sprachen (1935, Nachdr. 1969); B. RUSSELL: An inquiry into meaning and truth (London 1940); M. JOHNSON: Science and the meaning of truth (ebd. 1946); K. JASPERS: Von der W. (1947,21958); B. BAVINK: Was ist W. in den Naturwissenschaften? (21948); THOMAS VON AQUINO: Untersuchungen über die W., dt. v. E. STEIN (1952/55); M. N. RUTKEWITSCH: Die Praxis als Grundlage der Erkenntnis und als Kriterium der W. (1957); S. KIERKEGAARD: Abschließende unwissenschaftl. Nachschrift (a. d. Dän., 1957/58); J. DE VRIES: Die Erkenntnistheorie des dia-lekt. Materialismus (1958); F. WIPHNGER: W. und Geschichtlichkeit (1961); W. BRETSCHNEIDER: Sein und W. (1965; über Heidegger); M. HEIDEGGER : Vom Wesen der W. (51967); ders.: Platons Lehre von der W., in: Wegmarken (1967); J. C. MOR-RISON: Meaning and truth in Wittgenstein's Tractatus (Den Haag 1968); JOSEPH MÜLLER: W. als Problem (1971); L. PA-REYSON: Veritä e interpretazione (Mailand 1971). - G. MEN-SCHING: Toleranz und W. in der Religion (1955).

2) Ästhetik: W. als gegenständliche Richtigkeit kann gegen die Dichter den Vorwurf des Trugs (pigmenta poetarum) erheben, ähnlich spricht GOETHE von den Gaukeleien der Poesie. Diesem an sich äußeren Kriterium steht die innere W. des Kunstwerks entgegen. Schönheit ist dann eine Erscheinungsweise dieser Wahrheit.



Siehe auch www.Geldreform.de mit grossartigen Informationen.
Listen to: The Wizards of Money and while there, search for Lietaer and Chossudovsky (and Chossodovsky).


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