Die IIHF-Regeln für die Torhüterausrüstung:

 

Der Stock:

Das Material:

Die Stöcke müssen aus Holz oder andere, durch die IIHF geprüften Materialien, wie z.B. Aluminium oder Plastik, hergestellt sein und dürfen keine unebenheiten haben. Der Schaft des Spielerstocks muß gerade sein. Nicht fluorenzierende Klebebänder beliebiger Farbe können an jeder Stelle um den Stock gewickelt werden.

Die Maße:

Die Stöcke dürfen 152 cm Länge vom äußeren Winkel bis zum Ende des Schaftes und 39 cm vom äußerden Winkel bis zum Ende der Stockschaufel nicht überschreiten. Die Stockschaufel darf in der Breite 9 cm nicht überschreiten. Ausgenommen ist die Ferse, die nicht mehr als 11,5 cm betragen darf. Der Breite Teil des Stocks vom Schaft bis zur Stockschaufel darf 71 cm von der Ferse nicht überschreiten und darf in der Weite 9 cm nicht übersteigen. Der übrige Schaft darf an der Breiten Seite 3cm und an der schmalen Seite 2,5 cm nicht überschreiten. (dazugehöriges Bild)

Die Torhüterausrüstung:

Mit Ausnahme der Schlittschuhe und des Stockes muß die vom Torhüter getragene Ausrüstung nur zum Zweck des Schutzes von Kopf und Körper hergestellt sein. Sie darf keine Kleidungsstücke oder irgendwelche Kniffe enthalten, welche dem Torhüter eine unerlaubte Hilfe beim Hüten des Tores gewählen könnten. Darunter fallen auch längere Trikots.

Die Beinschützer:

Die Beinschützer des Torhüters dürfen die Breite von je 30 cm nicht überschreiten, wenn sie auf den Beinen des Torhüters aufgeschnallt sind. Torhütern ist es nicht gestattet, an der Unterseite ihrer Beinschützer vor den Schlittschuhen etwas zu befestigen, um den Zwischenraum vom unteren Rand der Schützer bis zum Eis zu überbrücken.

Die Handschuhe:

Die Breite des auf dem Rücken des Stockhandschuhs befestigten oder als ein Teil desselben bestehenden Schutzpolsters darf eine Breite von 21 cm und eine Länge von 42 cm an keiner Stelle überschreiten. Der Fanghandschuh darf am Handgelenk an keiner Stelle breiter als 21 cm sein und seine Gesamtlänge darf 42 cm nicht überschreiten.

Sollte an einem Handschuh vom Hersteller oder einer anderen Person eine Tasche, ein Beutel oder eine andere Vorrichtung angebracht worden sein, ist dieser Handschuh illegal.

Der Helm:

Jeder Torhüter muß eine Vollgesichtsmaske mit einem Eishockeyhelm oder einen Torhüter-Vollkopfschutz tragen. Vollgesichtsmaske bzw. der Vollkopfschutz des Torhüters muß so hergestellt sein, dass weder der Puck noch die Stockschaufel durch das Gitter dringen kann.