Ausbildung Gutachter


 


Ausbildung Gutachter

Als Juristen (lat. ius, Recht; Genitiv: iuris) bezeichnet man Akademiker, die entweder ein Studium der Rechtswissenschaften oder ein vergleichbares grundständiges Studium an einer Fachhochschule bzw. Universität abgeschlossen haben (z. B. Alle Hundelinks - Die hundische Suchmaschine->Links. Diplom-Wirtschaftsjuristen). Ein Volljurist hat außerdem auch die Zweite Juristische Staatsprüfung bestanden.

Deutschland

Akademische Grade und Titel

Die Bezeichnungen Jurist (ohne Zusatz) oder Volljurist sind weder geschützte Berufsbezeichnungen noch akademische Grade. Juristen, die das erste Staatsexamen bestanden haben, dürfen sich in manchen Bundesländern Jurist (univ. Dienstleistungsgesellschaft und Strukturwandel der Ausbildung. ) oder auch Referendar nennen (befinden sie sich im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), ist die Dienstbezeichnung (Rechts-)referendar). Verbreitet ist auch die prüfungsamtliche Bezeichnung als geprüfter Rechtskandidat (cand. iur. ). Telefon: 0 44 72 / 94 84 - 0.

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