Ausbildung Fahrschullehrer


 


Ausbildung Fahrschullehrer

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Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitl. Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatl. anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl erwachsene Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den gesetzl. Vorgaben des StraßenVerkehrsGesetzes (StVG) und seinen Verordnungen in Theorie und Praxis aus. Geburtsdatum: 19061956.

Ziel der Ausbildung ist das Heranbilden von Wissen und von Fertigkeiten, von Einsichten und letztlich, einem -verkehrsgerechten- Verhalten zum Schutz des Individiums und der Gesellschaft.

Fahrlehrer sind entweder selbstständig und gleichzeitig Inhaber einer Fahrschule (Fahrschulinhaber) oder als Angestellte an einer privaten- oder Behördenfahrschule tätig.

Fahrlehrerlaubnis

Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtl.

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