Ausbildung Datenschutzbeauftragter


 


Ausbildung Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist für eine Behörde oder nicht-behördliche Organisation, für den Datenschutz verantwortlich. Die Person kann Mitarbeiter der Organisation sein oder als Externer Datenschutzbeauftragter bestellt sein.

Die Aufgaben und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in Deutschland in § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt.

Demnach sind öffentliche Stellen (beispielsweise Behörden) und nicht-öffentliche Stellen (beispielsweise Firmen, Vereine, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen, Steuerkanzleien) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten). Fachkunde (§ 4f Abs.

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