Inhaltsverzeichnis
  1. Was geht?
  2. Was bringt das MAI?
  3. Organisationen der Weltwirtschaft
  4. Links zu weiteren MAI-Seiten
  5. Flyer

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M.A.I.

        Das Bündnis gegen Menschenrechte!     


1.Was geht?

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Der Traum vieler Menschen, die Angleichung der Lebensbedingungen aller Menschen auf dieser Welt, wird war. Doch geschieht das nicht mit der Verbesserung der sozialen Lage in den armen Ländern an unsere Verhältnisse, d.h. "Arbeitslosenversicherung", "Krankenkassen", "Gewerkschaften", "Demokratie" und vieles mehr, sondern mit der Zersetzung aller sozialen Errungenschaften in allen Staaten dieser Welt zugunsten des uneingeschränkten Profits der international agierenden Konzerne.

Da drängen sich förmlich einige Fragen auf:

Es ist 1998, das Dritte Reich wurde vor 53 Jahren besiegt. Doch erlaube ich mir die zynische Frage, warum haben die Amerikaner, Briten und Franzosen an der Seite des angeblich kommunistischen Sowjetreiches, ein Staatsgebilde mit einer waschechten Diktatur, gegen Deutschland gekämpft? Sie, die Vertreter der ach so freien Welt sind heute Mitglied im OECD, in der WTO und anderen Organisationen zur Stärkung des liberalen Welthandels. Die Weltmarktwirtschaft war schon zu einer Zeit frei, in der mensch in unserem Land von sozialer Marktwirtschaft die Rede war. Die arbeitenden Menschen der "unterentwickelten" Länder kannten den freien Markt schon lange und damit wir nicht doof sterben bekommen wir ihn jetzt auch.


2.Was bringt das MAI?

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Das MAI ist nach den Worten des WTO Generaldirektors Renato Ruggiero "die Verfassung einer vereinigten Weltwirtschaft". Doch wirft gerade dieser Ausspruch sehr viele Fragen auf. Eine ist, welche Folgen das für uns, Bürger der Vertragspartner, haben wird und warum der Staat viele souveräne Rechte an die Industrie abgeben will.

Weil "...die Nationalstaaten das Abkommen freiwillig unterzeichnen, wäre es wirklich eine unbeantwortbare Frage, wieso sie das tun sollten, wenn es für sie gleichbedeutend mit Souveränitäts- und Kontrollverlust wäre. Wenn man einen genaueren Blick auf das Abkommen wirft, wird jedoch klar, daß der Nationalstaat darin zwar sein Gesicht verändert, nicht aber seine Macht verliert: Das MAI soll für alle Bereiche gelten außer für diejenigen, die für die nationale Sicherheit von Bedeutung sind. Der gesamte Bereich von Justiz, Militär und Polizei bleibt also fest in nationaler Hand, das Gewaltmonopol des Staates wird nicht angetastet. Weiter verpflichten sich die Staaten, ausländischen Investoren Schadensersatz bei Profitverlusten durch Krieg, bewaffnete Konflikte, Ausnahmezustand, Revolution, Aufstand oder bürgerliche Unruhen zu bezahlen (Artikel IV.3). Dies bedeutet, daß ein Staat, der das MAI- Abkommen unterzeichnet hat, gegen jegliche Art sozialer Unruhen verschärft vorgehen wird.

Das MAI schafft dem Staat den nötigen Sachzwang, um repressives Vorgehen gegen soziale Proteste und Bewegungen als notwendig zu rechtfertigen. Natürlich verliert er durch das MAI seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Steuerungsmechanismen und Gestaltungsmöglichkeiten. Aber wenn man zum Beispiel Gerhard Schröder einmal zuhört, hat man dann noch den Eindruck, die Politik des 21. Jahrhunderts wolle in irgendeinem Bereich steuern bzw. gestalten? ..."

Dieser Leserbrief, entnommen dem MAI-Spezial der TAZ, von Ulrike Bär, Mitglied der Berliner MAI-AG und Referentin für Internationalismus der Humboldt-Universität, gibt einen deutlichen Einblick in die Natur des geplanten Vertragswerkes. Das das keine Spinnerei oder Übertreibung ist zeigt der folgende Auszug aus dem geplanten Vertrag:

IV. Investitionsschutz

3.SCHUTZ VOR UNRUHEN

3.1. Ein Investor eines Vertragspartners, der in Verbindung mit seinen Investitionen im Staatsgebiet eines anderen Vertragspartner Verluste erlitten hat, die auf Krieg oder anderen bewaffneten Konflikt, Ausnahmezustand, Revolution, Aufstand, bürgerliche Unruhen, oder jeden anderen ähnlichen Vorfall im Staatsgebiet des letzteren Vertragspartners zurückzuführen sind, darf vom letzteren Vertragspartner in Bezug auf Wiederherstellung, Unantastbarkeit, Entschädigung oder jede andere Form der Vereinbarung nicht weniger günstig behandelt werden als die eigenen Investoren oder Investoren jedes anderen dritten Staates, je nachdem welches günstiger für den Investor ist.

3.2. Ohne Einschränkung von Artikel 3.1. muß ein Investor eines Vertragspartners, der in einer der in diesem Abschnitt bezeichneten Situationen einen Gebietsverlust im Staatsgebiet eines anderen Vertragspartners erleidet, durch

(a) Wiederaneignung seiner Investitionen oder Teilen davon durch die Behörden oder Vollzugskräfte des letzteren Vertragspartners

(b) Zerstörung seiner Investitionen oder Teilen davon durch die Behörden oder Vollzugskräfte des letzteren Vertragspartners, die nicht aufgrund der Situation nötig war,muß von letzterem Vertragspartner Rückgabe oder Entschädigung erhalten, die in jedem Fall unverzüglich, angemessen, effektiv und, im Falle der Entschädigung, in Übereinstimmung mit den Artikeln 2.1. und 2.5 zu erfolgen hat.

Ein Beispiel wäre eine Demo gegen was auch immer. Da sie den Straßenverkehr behindert und deshalb Geschäftsleute und Lkws ihre Ziele später erreichen, können ausländische Investoren, auch deutsche im Ausland, den Staat, der im Vertrag Vertragspartner heißt, auf Schadensersatz aufgrund des ihnen entgangen Profits verklagen. Das hört sich an den Haaren herbeigezogen an und ist dennoch keine undenkbare Situation, besonders wenn mensch bedenkt, daß friedliche, niedergeknüppelte Demos auch in unserem Land nichts unbekanntes sind. Dieser Vertrag gibt den Regierungen nicht das Recht, aber die Legitimation, bestehendes Recht in diesem Sinne abzuändern. Eine Demo ist jetzt nicht nur unbequem sondern auch ein Rechtsbruch im Sinne eines international geltenden Vertages. Das dies für unsere Politiker von größerer Bedeutung als nationales Recht ist, hat unser geliebter Kanzler, Helmut Kohl, im Zusammenhang mit den Atomtransporten von und nach Frankreich zugegeben: Die Transporte müßten fahren, weil das völkerrechtlich vereinbart war, sagte er. Wer das Völkerrecht geschrieben hat, stand nicht zur Debatte. Völkerrechtlich verbindliche Verträge werden vom Bundespräsident unterzeichnet, sie sind also kein Naturgesetz, egal, wie wichtig sich "völkerrechtlich" anhört. So dürfen unsere grünen Jungs und Mädels auf uns rumhauen, da wir   "völkerrechtliche" Abmachungen behindern. Die anderen Regierungen machen das nicht anders.
Bezeichnend für unsere industrialisierte "Wohlstandswelt" ist, das international geltende Verträge, die so tiefgreifende Veränderungen in den Rechten der Staaten der Welt vorsehen, nicht das Wohl der Menschen im Auge haben. Der Vertrag enthält keinen Paragraphen mit dem Namen "Soziales", Österreichs Vorschlag in diese Richtung wurde nicht einmal in Erwägung gezogen. Das ist auch kein großes Wunder, wenn mensch bedenkt, wie die soziale Wirklichkeit in den meisten Staaten der Welt aussehen. In der sogenannten Dritten Welt werden die Menschen sehr viel offensichtlicher ausgebeutet als in der sogenannten demokratischen Ersten Welt. Die ManagerInnen der multinationalen, bald supranationalen Konzernen wollen keine schöne Zukunft, sie wollen eine profitbringende Zukunft.


4.Organisationen des Welthandels

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In den letzten Jahrzehnten wurden auf internationaler Ebene viele Organisationen gegründet, zum Beispiel die UNO. Einige sind weniger bekannt und doch sehr mächtig. Die Weltbank dürfte viele ein Begriff sein, doch gibt es noch einige andere.

WTO Weltbank IWF OECD

1. Die WTO (Word Trade Organisation)

Das ursprüngliche Ziel der GATT-Mitglieder seit 1948, eine Welthandelsorganisation zu gründen, wurde erst durch den Abschluß der Uruguay-Runde am 15.12.1993 und die Ministerkonferenz von Marrakesch am 15.4.1994 eingeleitet. Am 1.1.1995 traten die Regelungen der WTO in Kraft, inzwischen sind alle Vertragsparteien der GATT der WTO formal beigetreten, sie besitzt inzwischen über 130 Mitgliedsstaaten, einige Staaten warten noch auf ihre Aufnahme.
Die Hauptaufgabe der WTO liegt in der Umsetzung der Ergebnisse der Handelsvereinbarungen, der weiteren Organisation von Verhandlungen zur Liberalisierung der Märkte und der Beilegung der Streitfälle zwischen Mitgliedern.
Mit Hilfe des weltweiten freien Handels sollen, so das Ziel der WTO, die ökonomischen Ressourcen optimal genutzt werden, um allen Ländern eine Steigerung des Lebensstandards, der Beschäftigung und des Realeinkommens zu erreichen. Der freie Handel wurde dabei auf neue Bereiche wie Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen) und Handel mit Dienstleistungen (GATS-Abkommen) ausgedehnt.
Dem Vertrag liegen folgende Prinzipien zu Grunde:

  1. Gegenseitigkeit (Reziprozität)
  2. Liberalisierung
  3. Nicht-Diskriminierung, insbesondere durch Meistbegünstigungen, d.h. Zoll- und Handelsvorteile

Das höchste Organ der WTO ist die Ministerkonferenz, die mindestens alle zwei Jahre stattfindet und an der neben den Wirtschaftsministern nur noch private Wirtschaftsvertreter (wo sind die Arbeitnehmervertreter?) teilnehmen dürfen.(Die erste Konferenz war 1996 in Singapur, die zweite im Mai 1998 in Genf)
Das wichtigste Gremium zwischen den Sitzungen ist der Allgemeine Rat (General Council) für GATT-, GATS- und TRIPS-Abkommen gibt es jeweils eigene Beratungs- und Entschlußgremien, die wiederum eigene Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu speziellen Themen haben.
Zur Durchsetzung der getroffenen Regelungen gibt es das WTO-Schiedsgericht, das inzwischen rund 90 mal von WTO-Mitgliedsstaaten angerufen wurde.

 

Wird weiter ausgebaut